Gemeinde Obrigheim (Druckversion)

Steuern und Gebühren der Gemeinde Obrigheim

Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Obrigheim und ihren Ortsteilen Asbach und Mörtelstein lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über die Steuern & Gebühren in der Gemeinde.

Grundsteuer

  • Grundsteuer A Hebesatz 330 %
  • Grundsteuer B Hebesatz 330 %
  • Gewerbesteuer Hebesatz 290 %

Hundesteuer

  • Ersthund 66,00 Euro
  • weiterer Hund 132,00 Euro
  • Zwinger 66,00 Euro

Vergnügungssteuer

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen -
    15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch
    mindestens 85,00 Euro und höchstens 400,00 Euro
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort - 15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 50,00 Euro und höchstens 250,00 Euro

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit   

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 60,00 Euro
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 30,00 Euro

Wassergebühren & Abwassergebühren

  • Wassergebühren  1,89 Euro / m³ + 7 % MwSt
  • Abwassergebühren 
    - verbrauchsabhängig 2,67 Euro / m³ (seit 01.01.2018)
    - versiegelte Flächen 0,58 Euro / m² (seit 01.01.2018)
                                 ab 01.01.2019 - 0,56 Euro / m²
     

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Informationen zur Grundsteuerreform

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 erfolgt die Neufestsetzung der Grundsteuer.
Hierfür müssen Grundstückseigentümer für jedes ihrer Flurstücke eine entsprechende Grundsteuer-Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Dies erfolgt grundsätzlich über das elektronische ELSTER-Verfahren[1].

Zunächst ist nur das Grundvermögen (Grundsteuer B) relevant.
Hierzu gibt es seit dem 01.07.2022 entsprechende Infoschreiben der Finanzämter, welche allen Grundstückseigentümern zugehen.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung der Grundsteuer B werden folgende Daten benötigt:
Als Bemessungsgrundlage sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend.

Diese Werte sind online unter zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg zu finden. Um auf der Seite die notwendigen Informationen zu erhalten ist die Eingabe der Adresse bzw. der Flurstück-Nummer des entsprechenden Grundstücks notwendig. Bei Bedarf kann dann eine PDF bzw. ein Ausdruck der Daten erstellt werden.

Die Gemarkung und die Flurstück-Nummer, die ebenfalls angegeben werden müssen, sind auch über die obengenannte Internetseite abrufbar.
Das Aktenzeichen und die Lage des Grundstücks können dem Informationsschreiben, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Zuletzt muss noch der Anteil am Flurstück (bei Wohn- oder Teileigentum) angegeben werden. Dieser ist entweder in einer Teilungserklärung oder im Kaufvertrag zu finden.
Ein separates Infoschreiben bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Unter Informationsseite der Finanzverwaltungfinden Sie noch weitere Informationen zu den Grundsteuern A und B.
Ebenso können Sie hier folgendes Dokument als PDF herunterladen:
Info-Flyer Grundsteuer 

 

[1] In Härtefällen kann beim zuständigen Finanzamt ein Vordruck zur schriftlichen Erklärung angefordert werden

  

Bankverbindungen

Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
IBAN: DE82 6739 0000 0059 1969 01
BIC: GENODE61WTH

Sparkasse Neckartal-Odenwald
IBAN: DE80 6745 0048 0003 0016 82
BIC: SOLADES1MOS

Volksbank Neckartal eG
IBAN: DE16 6729 1700 0041 9340 00
BIC: GENODE61NGD

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