Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
- das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
- das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
- das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Leistungen
Freigabevermerk
12.08.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
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