Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Überblick
Wenn Sie in Deutschland Tätigkeiten nach der Bauprüfverordnung ausführen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure erbringen anspruchsvolle Dienstleistungen
- persönlich,
- eigenverantwortlich und
- fachlich unabhängig.
Die Befähigung dazu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation.
Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die Tätigkeit als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur können Sie nur selbstständig oder als Partner einer Partnerschaftsgesellschaft erbringen.
Hinweis: Sollten Sie zusätzlich noch als Tragwerksplaner tätig sein und diese Tätigkeit als juristische Person ausüben, müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie die Nebentätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung erbringen.
Während der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie besondere Pflichten erfüllen. Sie können jedoch auch besondere Schutzrechte geltend machen.
Vertiefende Informationen
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 08.06.2021
Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
E-Mail schreiben