Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Gewinnermittlung und Buchführungspflicht
Gewinneinkünfte können auf zwei Arten ermittelt werden:
- Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder
- Einnahmenüberschussrechnung
Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft.
Durch Betriebsvermögensvergleich müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln, wenn Sie buchführungspflichtig sind. Dies sind:
- Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch und
- andere Gewerbetreibende, wenn einer der folgenden Beträge überschritten wird:
- Jahresumsatz: 600.000 €Euro oder
- Jahresgewinn: 60.000
Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln.
Der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem Formular "Anlage EÜR" beifügen.
Hinweis: Sie müssen die Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen oder an diesen beteiligt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Anlage EÜR oder die Bilanz, sondern auch für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg: 02.08.2022
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
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