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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Ideenmelder
Plug-In zur Bürgerbeteiligung für die Entwicklungeines Radwegekonzepts
Verarbeitungsunternehmen
team red Service GmbHAlmstadtstr. 7, 10119 Berlin
Datenverarbeitungszwecke

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  • Meldungen und Kommentare
Ort der Verarbeitung
EWR
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Gemeinde Obrigheim
  • team red Deutschland GmbH
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Lebenslagen

info

Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. 

Vergabeverfahren

Maßgebend für das öffentliche Auftragswesen sind die Vergabegrundsätze. Zu diesen zählen:

  • Wettbewerbsgrundsatz
    In einem möglichst formalisierten und transparenten Verfahren soll möglichst vielen Bietern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Leistungen anzubieten. Daher haben auch die Öffentliche Ausschreibung bzw. das offene Verfahren und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb bzw. das nicht offene Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Vorrang vor den anderen Verfahrensarten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
  • Gleichbehandlungsgebot
    Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren müssen gleich behandelt werden, Diskriminierungen (offen oder verdeckt) sind untersagt. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Bewerber. Vergabefremde Kriterien dürfen bei der Auftragsvergabe grundsätzlich nicht angewandt werden.
  • Gebot der Losvergabe
    Mittelständische Interessen werden berücksichtigt, indem Aufträge in Fach- und Teillose aufgeteilt werden. Kleine und mittlere Unternehmen haben so eine größere Chance, bei der Auftragsvergabe den Zuschlag zu erhalten.
  • Gebot der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit
    Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot. Damit ist nicht immer der niedrigste Angebotspreis gemeint. Vielmehr können auch Kriterien wie beispielsweise Qualität, Zweckmäßigkeit, Betriebskosten, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Eignungsanforderungen dürfen nicht unverhältnismäßig sein.
  • Gebot der Transparenz
    Es muss zumindest intern nachvollziehbar sein, warum ein bestimmter Auftrag an einen bestimmten Bieter vergeben wurde.

Diesen Grundsätzen wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass für die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen verschiedene Verfahren, die sogenannten Vergabearten, vorgesehen sind:

Hinweis: Zwischen nationalen und EU-weiten Ausschreibungen sind geringfügige Abweichungen, auch im Verfahren, zu beachten.

Der Auftraggeber kann zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb frei wählen. Ansonsten sind die Verfahrensarten nicht frei wählbar. Nur unter engen Voraussetzungen dürfen die anderen Verfahren angewandt werden. Bei Aufträgen im Bereich der Trinkwasser-, der Energieversorgung und des Verkehrs hat der Auftraggeber eine freie Wahl zwischen den Verfahrensarten. Bei der Vergabe von Konzessionen kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren frei ausgestalten.

In der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit erfolgt die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen grundsätzlich im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig. Bei Bauaufträgen ist das offene Verfahren die Regel. Das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog können nur unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden.

Bei allen Vergabearten muss auf die Einhaltung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze geachtet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Gemeinde Obrigheim

Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
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