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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Obrigheim
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Lebenslagen

info

Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. 

Verkauf - Entgeltliche Übertragung

Neben der unentgeltlichen Übertragung durch Schenkung oder Erbe gibt es die entgeltliche Übertragung eines Unternehmens durch Verkauf. Häufig übernimmt die Nachfolgerin oder der Nachfolger das Unternehmen zu einem festen Stichtag.

Rechnen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auch für einen Unternehmensverkauf mit einer Vorbereitungszeit von drei bis fünf Jahren.

Bevor Sie sich für den Verkauf Ihres Unternehmens beziehungsweise als Nachfolgerin oder Nachfolger zum Kauf eines Unternehmens entschließen, müssen Sie das eigene beziehungsweise das zu übernehmende Unternehmen genau überprüfen. Die Alteigentümerin oder der Alteigentümer muss sich über die Höhe des geforderten Kaufpreises klar werden, die Nachfolgerin oder der Nachfolger darüber, ob sie bereit sind den geforderten Preis zu zahlen.

Hinweis: Da zwischen beiden Meinungen zum Wert des Unternehmens meist unterschiedliche Auffassungen bestehen, sollten beide Parteien - voneinander unabhängig - versuchen, den Wert des Unternehmens möglichst objektiv festzustellen.

Lassen Sie sich beraten, z.B. durch Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer, Juristinnen oder Juristen, Steuerberaterinnen oder Steuerberater. Die Beraterinnen und Berater können eine umfassende Analyse des Unternehmens durchführen und mögliche Risiken im Vorfeld eines Verkaufes beziehungsweise Kaufes aufdecken.

Beziehen Sie in Ihre Überlegungen für einen Unternehmenskauf und in die Analyse auch folgende Faktoren ein:

  • Ruf des Unternehmens
  • Aufgabegrund der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Konkurrenzsituation
  • Standort
  • mögliche Altlasten
  • Personal
  • Entwicklungschancen des Unternehmens

Nicht jeder Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen verläuft gleich. Unterschiede gibt es im Kaufumfang und in der übernehmenden Person:

  • Asset-Deal
    Sie übernehmen als Käuferin oder als Käufer das gesamte Unternehmen oder einen abgeschlossenen Unternehmensteil mit allen Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten. Über Ihr Eigentum können Sie sofort frei verfügen und es beispielsweise als Sicherheit für Kredite einsetzen.
  • Share-Deal (Anteilskauf)
    Sie kaufen Geschäftsanteile und werden beispielsweise Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH entsprechend der von Ihnen erworbenen Geschäftsanteile.
  • Management-Buy-out (MBO)
    In diesem Fall kaufen Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Unternehmens Ihren eigenen Betrieb und finanzieren den Kauf aus Eigenmitteln und Fremdkapital.
  • Management-Buy-in (MBI)
    In diesem Fall kaufen externe Führungskräfte eines anderen Unternehmens den Betrieb.

Achtung: Wollen Sie Ihr Unternehmen an einen bestehenden Marktkonkurrenten verkaufen? Bedenken Sie, dass die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer mit dem Kauf Ihres Unternehmens seine eigene Wettbewerbsstellung stärkt, das Know-how in seinen eigenen Betrieb überführt und letztendlich Ihr ehemaliges Unternehmen gänzlich auflöst.

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Gemeinde Obrigheim

Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
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