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Lebenslagen

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Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. 

Für Gewerbetreibende mit Wohnsitz in Deutschland

Die Ausübung der überwachungsbedürftigen Gewerbe ist nur Personen erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach der Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie und wo Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen.

Tipp: Über die speziellen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen für die zusätzlichen Kontrollen im Bereich der überwachungspflichtigen Gewerbe informiert ausführlich das Merkblatt "Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen" der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Gemeinde Obrigheim

Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
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