Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
Leistungen
Freigabevermerk
05.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg