Was erledige ich wo ?
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Mofaprüfbescheinigung beantragen
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
- erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und
- die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Voraussetzungen
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
- eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
- eine theoretische Prüfung ablegen und
- eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.
Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.
Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.
Unterlagen
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
Kosten
je nach Fahrschule: EUR 70,00 - 90,00
Bearbeitungsdauer
Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.
Zuständigkeit
- für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
- für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 21.02.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
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