Rathaus Aktuell
Zutrittsregelung Rathaus ab 03.01.22
ZUTRITT ZUM RATHAUS AB 01. JANUAR 2022
Die seit dem 20.12.2021 geltende Fassung der Corona VO enthält folgende, zum 01.01.2022 in Kraft tretende neue Bestimmung für den Zutritt in den Alarmstufen zu Rathäusern und anderen Gebäuden bzw. Räumen mit kommunalen Verwaltungen:
§ 17c CoronaVO („Zutritt zu kommunalen Verwaltungen“)
Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen in den Alarm-stufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Die Behördenleitung kann für bestimmte Verwaltungsbereiche oder bestimmte Verwaltungsdienstleistungen sowie für die Abholung und Rückgabe von Unterlagen Ausnahmen von der Zutrittsregelung des Satzes 1 zulassen.
Als Besuchende im Sinne der Regelung gelten alle Personen, die nicht in der jeweiligen kommunalen Verwaltung beschäftigt sind. Zu den Besuchenden zählen daher beispielsweise Antragstellerinnen und Antragsteller, Begleitpersonen, Rechtsanwälte, Sachverständige, Handwerker und sonstige Dienstleister.
Die Gemeinde Obrigheim ist verpflichtet, diese Regelung umzusetzen. Wir bitten dafür um Verständnis und informieren Sie über die neuen Zutrittsregelungen für das Rathaus wie folgt:
Testnachweise sind von nicht-immunisierten Personen zu erbringen
Die Erfüllung der Zutrittsvoraussetzungen zu kommunalen Verwaltungen liegt im Verantwortungsbereich der Besucherinnen und Besucher. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Angebot des Test-zentrums im Foyer der Neckarhalle.
Termine buchen Sie unter www.testzentrumobrigheim.de.
Folgen des Nichtvorliegens erforderlicher Testnachweise
Wenn nichtimmunisierte Personen ohne erforderlichen Testnachweis ein kommunales Verwaltungsgebäude betreten oder eine kommunale Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, kann dafür ein Bußgeld erhoben werden (§ 24 Nr. 17b CoronaVO).
Festlegung von Ausnahmen von der Testnachweispflicht
Ausnahmen von der Testnachweispflicht bei nichtimmunisierten Besucherinnen und Besuchern können von der Behördenleitung (Bürgermeister) nach pflichtgemäßem Ermessen zugelassen werden.
Die Behördenleitung erlässt hierzu die folgende
A n o r d n u n g :
Besucherinnen und Besucher werden bei der Abholung und Rückgabe von Unterlagen in allen Bereichen und bei allen Dienstleistungen der kommunalen Verwaltung von der Testnachweispflicht entbunden. Zur Abholung und Rückgabe in diesem Sinne zählen auch dafür erforderliche Handlungen, z. B. Unterschriften der Besucherinnen und Besucher zur Bestätigung des Unterlagenerhalts.
gezeicnhnet:
Achim Walter, Bürgermeister
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Rathaus
- Mo, Di, Do, Fr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Mittwoch
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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