Obrigheim Aktuell
Illegale Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Erstelldatum06.08.2026
Keine Pumpen! Keine Fässer! Keine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern wie Brunnen und Bächen im Gemeindegebiet!
Illegale Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern - Keine Pumpen! Keine Fässer!
Durch die allgemeine Trockenheit der letzten Monate und die anhaltenden Tagestemperaturen sind in den Gewässern Niedrigwasserabflüsse aufgetreten, die überwiegend unter dem langjährigen Mittel (MNQ) liegen. Die Sommermonate mit Hitze und fehlenden Niederschlägen verursachen neben niedrigen Wasserständen auch erhöhte Wassertemperaturen und damit niedrige Sauerstoffwerte.
Momentan ist keine Besserung in Sicht, denn die vorausgesagten, kurzen Niederschläge werden den Wassermangel der vergangenen Monate nicht ausgleichen können. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der Niedrigwasserstände, welche zu Stresssituationen im Gewässer führen, die Gewässerbiologie und die Gewässerökologie insbesondere für Fische und Kleinlebewesen beeinträchtigt werden.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis eine Rechtsverordnung zur Beschränkung von oberirdischen Gewässern im Gemeingebrauch erlassen. Die vollständige Version finden Sie auf der Homepage www.neckar-odenwald-kreis.de.
Textauszug: Bis 30. September 2026 ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau) mit Hilfe technischer Geräte (Pumpen, Vakuumfässern, Schläuchen) VERBOTEN!
In den letzten Tagen gingen beim Ordnungsamt der Gemeinde Obrigheim vermehrt Anzeigen über den Verstoß gegen diese Rechtsverordnung ein. Wir sind verpflichtet, diese Verstöße dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu melden. Deshalb weisen wir aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin:
Öffentlichen Gewässer wie Brunnen und Bäche im Gemeindegebiet dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt werden.
Eine Entnahme muss durch Schöpfen von Hand oder Tränken in geringen Mengen für die Landwirtschaft und den Gartenbau erfolgen. Das Benutzen von Pumpen oder ähnlichen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern und Brunnen ist verboten. Das Schöpfen in geringen Mengen ist erlaubt. Ein Abtransport mit Fässern, Tanks oder IBC-Tanks (Palettentanks) ist absolut verboten! Sollte es dennoch zu einer unzulässigen Wasserentnahme kommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern im 4-stelligen Bereich.
Wir bitten um Beachtung!
