Vertretung der Bürger
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Die letzte Wahl war am 09. Juni 2024, die konstituierende Sitzung des Gemeinderats fand am 18. Juli 2024 statt.