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Standesamt

Zuständigkeiten des Standesamtes

Untenstehend finden Sie alle weiteren Informationen

Geburt

  • Geburtsurkunde beantragen - Achtung, nur wenn Sie in Obrigheim, Asbach oder Mörtelstein geboren wurden!
  • Hausgeburt dem Standesamt melden
  • Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Eheschließung

Termine

Für Eheschließungen bietet unsere Gemeinde neben Trauungen während der regulären Öffnungszeiten zusätzlich besondere Samstagstermine an.

Für die Monate April bis September wird jeweils ein Samstag pro Monat für standesamtliche Trauungen vorgesehen.
Der konkrete Termin ergibt sich aus der ersten verbindlichen Buchung:
Das Brautpaar, das als erstes einen Samstag in dem jeweiligen Monat reserviert, legt damit den Trautermin für diesen Monat fest.

Selbstverständlich können Eheschließungen darüber hinaus auch während unserer regulären Öffnungszeiten stattfinden.

Für Terminabsprachen und weitere Informationen steht Ihnen das Team des Standesamtes gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg in einen neuen Lebensabschnitt begleiten zu dürfen.

bereits festgelegte Samstagstermine

  • Samstag, 25.04.2026
  • Samstag, 16.05.2026
  • Samstag, 06.06.2026
  • Samstag, 25.07.2025
  • Samstag, 26.09.2026

Anmeldung Eheschließung

Die beabsichtigte Eheschließung wird beim zuständigen Standesamt angemeldet. Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird vom Standesbeamten ausgefüllt. Deshalb ist ein persönliches Erscheinen der Antragsteller erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Terminvereinbarung erst nach Anmeldung der Eheschließung (max. 6 Monate vor dem Trautermin!) möglich ist. Wer längerfristig planen möchte, kann auch seinen Termin für die standesamtliche Eheschließung schon bis zu 12 Monate im Voraus reservieren.

Urkunden anfordern

Urkundenanforderungen erfolgen ausschließlich mit dem beigefügten Vordruck. Beachten Sie bitte, dass die Urkunden nur dann ausgestellt werden, wenn die Gebühren bei uns eingegangen sind. Bitte beachten Sie das dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt.

Antrag Bestellung von Personenstandsurkunden PDF-Dokument419,07 KB

Namenserklärung

  • Ehenamen bestimmen
  • Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
  • Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz
  • Reihenfolge der Vornamen - Neusortierung beantragen
  • Namen nach der Scheidung ändern

Kirchenaustritt

  • Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

Sterbefälle

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Stirbt eine Person in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.

Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige und die Abwicklung des Sterbefalls in der Regel durch das Institut. Sie erhalten auch vom Bestattungsinstitut, nach Abschluss der Beurkundung, die bestellten Sterbeurkunden. In allen anderen Fällen, sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet (in der aufgeführten Reihenfolge):

  • Familienangehörige,
  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, oder
  • die Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Für die Beurkundung des Sterbefalls sind verschiedene Unterlagen und Urkunden vorzulegen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt Obrigheim.

Um einen Sterbefall zu beurkunden, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an E-Mail schreiben oder kontaktieren Sie uns über die Telefonnummer: 06261 646-46. Vielen Dank.

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