Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Kirchliche Trauung
Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.
Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
Bei den meisten Kirchen ist sie aber Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen
- die Eheurkunde (wenn vorhanden) und
- einen Identitätsnachweis.
Diesen können Sie zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass erbringen.
Achtung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich kirchlich zu heiraten, gilt Ihr Zusammenleben nur als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert,
- haben Sie beispielsweise keinen Anspruch auf Unterhalt,
- gilt das Erbrecht nicht und
- erfolgt kein Zugewinnausgleich.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 09.01.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
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