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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Obrigheim
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Steuern und Gebühren

info

Steuern und Gebühren der Gemeinde Obrigheim

Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Obrigheim und ihren Ortsteilen Asbach und Mörtelstein lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über die Steuern & Gebühren in der Gemeinde.

Grundsteuer

  • Grundsteuer A Hebesatz 330 %
  • Grundsteuer B Hebesatz 330 %
  • Gewerbesteuer Hebesatz 290 %

Hundesteuer

  • Ersthund 66,00 Euro
  • weiterer Hund 132,00 Euro
  • Zwinger 66,00 Euro

Vergnügungssteuer

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen -
    15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch
    mindestens 85,00 Euro und höchstens 400,00 Euro
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort - 15 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens jedoch 50,00 Euro und höchstens 250,00 Euro

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit   

  • aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen 60,00 Euro
  • aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 30,00 Euro

Wassergebühren & Abwassergebühren

  • Wassergebühren  1,89 Euro / m³ + 7 % MwSt
  • Abwassergebühren 
    - verbrauchsabhängig 2,67 Euro / m³ (seit 01.01.2018)
    - versiegelte Flächen 0,58 Euro / m² (seit 01.01.2018)
                                 ab 01.01.2019 - 0,56 Euro / m²
     

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Informationen zur Grundsteuerreform

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 erfolgt die Neufestsetzung der Grundsteuer.
Hierfür müssen Grundstückseigentümer für jedes ihrer Flurstücke eine entsprechende Grundsteuer-Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Dies erfolgt grundsätzlich über das elektronische ELSTER-Verfahren[1].

Zunächst ist nur das Grundvermögen (Grundsteuer B) relevant.
Hierzu gibt es seit dem 01.07.2022 entsprechende Infoschreiben der Finanzämter, welche allen Grundstückseigentümern zugehen.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung der Grundsteuer B werden folgende Daten benötigt:
Als Bemessungsgrundlage sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend.

Diese Werte sind online unter zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg zu finden. Um auf der Seite die notwendigen Informationen zu erhalten ist die Eingabe der Adresse bzw. der Flurstück-Nummer des entsprechenden Grundstücks notwendig. Bei Bedarf kann dann eine PDF bzw. ein Ausdruck der Daten erstellt werden.

Die Gemarkung und die Flurstück-Nummer, die ebenfalls angegeben werden müssen, sind auch über die obengenannte Internetseite abrufbar.
Das Aktenzeichen und die Lage des Grundstücks können dem Informationsschreiben, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Zuletzt muss noch der Anteil am Flurstück (bei Wohn- oder Teileigentum) angegeben werden. Dieser ist entweder in einer Teilungserklärung oder im Kaufvertrag zu finden.
Ein separates Infoschreiben bezüglich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Unter Informationsseite der Finanzverwaltungfinden Sie noch weitere Informationen zu den Grundsteuern A und B.
Ebenso können Sie hier folgendes Dokument als PDF herunterladen:
Info-Flyer Grundsteuer 

 

[1] In Härtefällen kann beim zuständigen Finanzamt ein Vordruck zur schriftlichen Erklärung angefordert werden

  

Bankverbindungen

Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
IBAN: DE82 6739 0000 0059 1969 01
BIC: GENODE61WTH

Sparkasse Neckartal-Odenwald
IBAN: DE80 6745 0048 0003 0016 82
BIC: SOLADES1MOS

Volksbank Neckartal eG
IBAN: DE16 6729 1700 0041 9340 00
BIC: GENODE61NGD

Wasserversorgung Zuständigkeit

Die Wasserversorgung in der Gemeinde Obrigheim und den Ortsteilen Asbach und Mörtelstein wird vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach gewährleistet.

Nähere Informationen bei:
Zweckverband WVG Mühlbach
Hinter dem Schloß 10
74906 Bad Rappenau
07264 91760
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Wasserhärtegrad für alle drei Ortsteile 13,45° dH (Härtebereich mittel)

Abwasserentsorgung Zuständigkeit

Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Obrigheim wird gewährleistet durch den

Abwasserzweckverband Elz-Neckar
Langenrainstraße 40
74847 Obrigheim
06261 61441
06261 13778
E-Mail schreiben

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