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Lebenslagen

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Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. 

Rechtliche Betreuung

Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:

  • Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
  • Wie kann ich frühzeitig sicherstellen, dass meine Wünsche beachtet werden?
  • Was habe ich als betreuende Person für meine Eltern oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn alles zu erledigen?

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu allem, was betreute und betreuende Personen interessieren könnte.

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist immer, dass die betroffene Person volljährig ist und infolge einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. In diesem Fall kann der betroffenen Person eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt werden.

Hinweis: Reicht die vorhandene Hilfe und Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder einen sozialen Dienst aus, darf keine Betreuerin und kein Betreuer bestellt werden.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermeiden können, erfahren Sie in dem Kapitel "Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung".

In den gleichnamigen Kapiteln erfahren Sie alles Weitere zu den wichtigsten

Das Justizministerium Baden-Württemberg bietet die Broschüren "Das Betreuungsrecht - pr aktische Hinweise für Betreuer" und "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" zu diesem Thema an.

Um Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen eine Verständigung in deutscher Sprache schwer fällt, mit dem Thema vertraut zu machen, bietet das Justizministerium eine Kurzinformation zur Betreuung und Vorsorgevollmacht auf deutsch, türkisch, russisch, italienisch, griechisch, polnisch und englisch an. Sie können alle Broschüren bestellen oder herunterladen.

Freigabevermerk

11.04.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Gemeinde Obrigheim

Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
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