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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Genutzte Technologien

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Lebenslagen

info

Alle Lebenslagen in der Übersicht

Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern. 

Eigenkapital

Bevor Sie mit der Gründungsfinanzierung beginnen, prüfen Sie Ihre derzeitige finanzielle Situation. Eigenkapital muss die Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung sein. Es reduziert den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Das ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Eine Mindestausstattung mit Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder zum Konkurs führen. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto geringer ist die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Diese können schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten, z.B. wenn Sie Aufträge vorfinanzieren müssen oder bei der Markteinführung geringere Umsätze haben als erwartet.
  • Je höher der Eigenkapitalanteil an Ihren gesamten Investitionen ist, desto besser ist ihr Verhandlungsspielraum mit Kreditgebern. Sind Sie bereit, eigenes Geld zu riskieren, bringen Ihnen diese mehr Vertrauen entgegen.

Sie sollten mindestens 20 Prozent Ihres Kapitalbedarfs mit Eigenkapital decken können. Es gibt zwar keine allgemeingültige Grenze für einen Mindestanteil. Je höher aber Ihre Eigenkapitalquote ist, desto leichter ist das wirtschaftliche Überleben vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten und desto unabhängiger sind Sie von Banken.

Achtung: Wollen Sie staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen, müssen Sie Eigenkapital in "angemessenen Umfang" einsetzen. Stellen Sie als erstes fest, wie hoch Ihre Ersparnisse sind und welche Kapitalanlagen Sie kurzfristig zu Geld machen können. Eventuell müssen Sie bis zur geplanten Existenzgründung weitere Beiträge ansparen. Prüfen Sie auch, welche Sachmittel Sie in den Betrieb einbringen können. Sachmittel sind beispielsweise Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge.

Eigenkapital durch Partner

Eigenkapital ist nicht nur Ihr eigenes Kapital, sondern kann auch von Dritten, z.B. von Ihrer Familie oder von Freunden, stammen. Auch das Kapital der Geschäftspartner, wie z.B. Mitgründerinnen und Mitgründer, Kommanditistinnen und Kommanditisten, Stiller Gesellschafterinnen und Stiller Gesellschafter, zählt zum Eigenkapital.

Tipp: Geschäftspartner bringen zusätzlich Know-how und Unterstützung ins Unternehmen ein. Bei der Vermittlung von kapitalkräftigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern helfen z.B. das Eigenkapitalforum der Deutsche Börse Group und KfW oder das Business Angels Network Deutschland.

Eigenkapitalgeber werden automatisch zur Eigentümerin oder zum Eigentümer des Unternehmens. Sie tragen das Risiko des Verlustes - möglicherweise sogar das des Totalverlustes. Im Gegenzug profitieren sie aber von überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens.

Hinweis: Bei Fremdkapital handelt es sich hingegen um Einlagen von Sparerinnen und Sparern, die die Banken "treuhänderisch" weitergeben. Die Weitergabe unterliegt einem besonderen Schutz. Daher verlangen Banken Sicherheiten im Umfang des Kreditvolumens. Davon ausgenommen sind einzelne Förderprogramme. Ein weiterer Unterschied ist, dass Fremdkapitalgeber rechtlich nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens werden.

Eigenkapital durch Beteiligungen

Beteiligungskapital kommt von potenziellen Beteiligungskapitalgebern ins Unternehmen. Das können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) sein. Diese werden nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens, sind aber beispielsweise am Gewinn beteiligt.

Möglich sind die folgenden Formen des Beteiligungskapitals:

  • Öffentliche Beteiligungsgesellschaften (z.B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft - MBG)
    Diese Form ist eine stille Beteiligung am Unternehmen. Die Führung des Unternehmens bleibt voll in der Hand der Unternehmerin oder des Unternehmers. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Nominalwert. Das ist der Wert, zu dem das Beteiligungsunternehmen eingestiegen war. Als Gegenleistung müssen Sie allerdings jährlich eine ergebnisunabhängige Grundvergütung und eine gewinnabhängige Zusatzvergütung an das Beteiligungsunternehmen abführen.
  • Private Beteiligungsgesellschaften
    Diese gehen meist offene Beteiligungen ein. Die Beteiligungsgesellschaft unterstützt das Unternehmen aktiv und bringt eigenes Know-how ein. Durch die Mitgliedschaft in betrieblichen Gremien wie Direktorium, Aufsichtsrat oder Beirat ist das Beteiligungsunternehmen in strategischen Fragen eng eingebunden. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Marktwert. Dieser wird bei einer erfolgreichen Beteiligung über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz liegen. Sie müssen aber kein jährliches Festentgelt entrichten.

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Service-BW

Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Gemeinde Obrigheim

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