Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Überführung
Der Transport von Verstorbenen im öffentlichen Straßenverkehr darf nur durch Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge und kümmern sich auch um alle Formalitäten.
Bei der Überführung einer Leiche im Inland kann ein Leichenpass dann erforderlich sein, wenn sie in ein Bundesland gebracht wird oder durchquert, das einen Leichenpass verlangt.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich. Außerdem müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer beachtet und die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und/oder Seeweg erfüllt werden. Informationen hierzu erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder sowie die Bestattungsunternehmen.
Hinweis: Die Überführung einer Leiche ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestattung vorliegen und keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Vertiefende Informationen
Bundesverband deutscher Bestatter
Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW):
- § 43 Allgemeines
- § 44 Leichenpaß
- § 45 Verstorbene aus dem Ausland
- § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis
- § 47 Bestattungsfahrzeuge
Bestattungsverordnung Baden-Württemberg (BestattVO):
- § 29 Beförderung Verstorbener im Öffentlichen Raum
- § 30 Transportbegleitende Person
- § 31 Bestattungsfahrzeug
Leistungen
Freigabevermerk
05.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
E-Mail schreiben