Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutz
Zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens, gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen.
Die Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) haben das Ziel, insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche zu schützen.
Rauchverbote
Das Rauchen ist in folgenden Einrichtungen untersagt:
- Bildungseinrichtungen: Schulen (einschließlich freier Trägerschaft), Jugendhäuser und Kindertagesstätten
- Öffentliche Einrichtungen: Behörden, Dienststellen sowie sonstige Landes- und Kommunaleinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Gerichte, Theater, Museen, Sport- und Mehrzweckhallen)
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen
- Gastronomie: Gaststätten
Ausnahmen vom Rauchverbot
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen zulässig:
- Gaststätten:
- In vollständig abgetrennten und klar gekennzeichneten Nebenräumen ist das Rauchen erlaubt, sofern der Nichtraucherschutz nicht beeinträchtigt wird.
- Kleine Gaststätten (unter 75 m² Gastfläche) ohne Nebenraum dürfen das Rauchen gestatten, wenn:
- die Gaststätte am Eingang deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist,
- nur volljährige Gäste Zutritt haben, und
- keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden.
- Diskotheken: Betreiber können separate Raucherräume einrichten, sofern diese deutlich gekennzeichnet sind, keine Tanzfläche enthalten und der Zutritt zur Diskothek nur für Erwachsene gestattet ist.
- Sonstige Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Außengastronomie und das gastronomische Reisegewerbe.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
11.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
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