Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Sicherheit von Chemikalien in der stofflichen Marktüberwachung
Welche Aufgabe hat die Marktüberwachung hinsichtlich der Sicherheit von Chemikalien?
Chemikalien werden vielerorts eingesetzt, sowohl im Berufsleben als auch im Alltag.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf den Markt bringen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten.
Dies gilt auch für Verbraucherchemikalien wie zum Beispiel Reinigungsmittel oder Lacke.
Der Hersteller muss diese anhand der Gefahreneigenschaften chemikalienrechtlich einstufen.
Daraus resultiert die Kennzeichnung unter anderem mit Piktogrammen und Gefahrenhinweisen, die dem Verbraucher Hinweise zum sicheren Gebrauch geben.
Darüber hinaus müssen Verbraucherchemikalien mit bestimmten schwerwiegenden Eigenschaften (zum Beispiel Ätzwirkung), die vor allem für Kinder gefährlich sein können, mit einem kindergesicherten Verschluss versehen werden.
Welche Gefahren ergeben sich durch Chemikalien in Produkten?
Gegenstand der stofflichen Marktüberwachung sind nicht nur Chemikalien als solche, sondern auch gefährliche Stoffe in Produkten.
So gibt es für verschiedenste gefährliche Stoffe Grenzwerte. Zum Beispiel gelten für die Schwermetalle Blei und Cadmium Grenzwerte in Elektrogeräten, Verpackungen, Modeschmuck, Kunststoffen oder Batterien, die im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung kontrolliert werden.
Wer ist für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien und Produkten zuständig?
Für die Überwachung der Sicherheit von Chemikalien ist die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
21.03.2022 Regierungspräsidium Tübingen
Service-BW
Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.
Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.
Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim
06261 646-0
06261 646-40
E-Mail schreiben